
Auch wenn einen selbst keine Schuld trifft, man haftet als Hundebesitzer Für seinen Vierbeiner. Der Grund ist, dass die Tatsache allein, das man das Tier besitzt, ausreicht, um haftbar gemacht zu werden. Hier spricht man von der sogenannten Gefährdungshaftung. Sind in der Privathaftpflicht die Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Katzen beispielsweise mit versichert, so muss ein Hund eigenständig versichert werden.
Teilweise ist die Hundehaftpflicht bereits ein Muss in manchen Bundesländer und man sollte hier, auch wenn keine Pflicht besteht, die Vernunft walten lassen, denn nach dem BGB haftet man als Tierbesitzer in unbegrenzter Höhe. Mit einem Versicherungsrechner vergleichen Sie innerhalb von 2 Minuten die Beiträge.
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