Für alle Wohngebäude ist ab 1. Januar 2009 der Energieausweis Pflicht. Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss diesen Interessenten offenlegen. Das gilt allerdings nicht bei denkmalgeschützten Gebäuden. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, in welchem energetischen Zustand das Haus sich befindet.

Wird die Immobilie aber selbst genutzt, dann besteht keine Pflicht eines solchen Ausweises. Sollten Besitzer von Wohn-Immobilien die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen keinen Energieausweis vorlegen, droht ein empfindliches Bußgeld. Für neu errichtete Gebäude besteht bereits seit dem Jahre 2002 die Pflicht eines Ausweises.

Nachfragen wegen Energieausweis

Da die Energiepreise stetig steigen, sollte man sich als Mieter oder Käufer immer für eine sparsame Immobilie entscheiden. Daher hat der Gesetzgeber den Käufern oder Mietern auch das Recht zugesprochen, einen Energieausweis anzufordern. Das heißt, der Besitzer muss auf Verlangen des Mieters/Käufers einen Verbrauchsausweis vorlegen. Daher ist es Käufern oder Mietern anzuraten, sich beim Kauf oder bei Anmietung eines Hauses einen Energieausweis zeigen zu lassen. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber, welche zukünftigen Energiekosten zu erwarten sind.

Wert Energieausweis

Die Immobilienwirtschaft macht sich schon lange stark für einen Verbrauchsausweis, der Auskunft über die zu erwartenden realen Nebenkosten gibt. Doch der Energieausweis ist nur soweit aussagekräftig, wie das durchschnittliche Nutzungsverhalten im Allgemeinen so ist. Für den Einzelfall muss somit mit Abweichungen gerechnet werden. Nur bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten kann davon ausgegangen werden, das verschiedene Nutzungsverhalten auch Durchschnittswerte ergeben.

Zudem kann aus dem tatsächlichen Energieverbrauch auch nicht auf die energetische Qualität eines Hauses geschlossen werden. Entscheidend ist letztendlich bei einem Energieausweis, ob sich ein Gebäude, ein Haus oder eine Wohnung im grünen oder roten Bereich der Farbskala befindet.

Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser gebraucht wird, während Rot bedeutet, dass eine schlechte Energiebilanz besteht.

Fazit: Wer eine Immobilie kauft oder anmietet, sollte auf alle Fälle nach einem Energieausweis verlangen. Das gibt zumindest eine grobe Übersicht der zu erwartenden Energiekosten. Selbstverständlich kommt es auch auf das Nutzungsverhalten der Interessenten darauf an. In jedem Verbrauchsausweis sollten auf alle Fälle Hinweise zu finden sein, welche Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden und wann diese umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Umsetzung dieser Modernisierungsmaßnahmen besteht allerdings nicht. Vor dem Kauf oder Anmietung sollte auf alle Fälle im Interesse der Mieter oder Käufer, von denen nachgefragt werden, ob und wann diese Sanierungen stattfinden sollen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Verbrauchsausweis vorgelegt werden.

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