Baugrundstücke werden rar in Deutschland. Daher ist es umso schöner, wenn man in der Tageszeitung ein Grundstück zum Verkauf findet, dass zumindest nach der Beschreibung den eigenen Vorstellungen entspricht. Natürlich muss auch der Preis stimmen. Doch wer nun glaubt, dass er, nachdem er auf der Karte ungefähr den genauen Standort feststellen konnte, gleich zuschlagen sollte, bevor es ihm vor der Nase weggeschnappt wird, sollte sich in Geduld üben.

Es ist nicht alles Gold was glänzt

Ja, Floskeln sind nicht nett. Doch wenn es um ein Baugrundstück geht, braucht man nicht nett zu sein. Denn man möchte ja nicht die Katze im Sack kaufen. So sollte grundsätzlich ein Termin vor Ort wahrgenommen werden. Bei diesem können die unterschiedlichen Aspekte geprüft werden: Wie sieht das Umfeld aus?

Ist es vorstellbar, in dieser speziellen Nachbarschaft zu leben? Gibt es einen Ausblick und wenn ja, welchen? Wie ist die Bodenbeschaffenheit? Handelt es sich um ein Neubaugebiet, das zuvor Jahrzehnte lang der Landwirtschaft diente? Denn eines ist sicher: Nicht alle Böden sind dafür geschaffen, bebaut zu werden. Auch wenn dieser Punkt normalerweise geprüft werden sollte, bevor ein Gebiet als Baugebiet ausgeschrieben wird, kann es diesbezüglich zu Abweichungen kommen. Besteht eine Bodenprüfung noch nicht, kann diese vom Verkäufer eingefordert werden.

Handelt es sich um ein Neubaugebiet, ist unbedingt abzuklären, wie der Bebauungsplan aussieht. Dieser kann beim zuständigen Bauamt eingesehen werden. Zudem ist es wichtig, sich den Grundbucheintrag beim zuständigen Grundbuchamt genau anzuschauen. Dort kann festgestellt werden, ob es irgendwelche Belastungen oder Vorkaufsrechte oder ähnliches für dieses Grundstück gibt. Ein Aspekt, den viele nicht beachten. Auch die Geschichte des Grundstückes sollte eroiert werden. So lässt sich feststellen, ob es eventuelle Altlasten von früher dort angesiedelten Firmen geben könnte. Diese Informationen erhält man sowohl beim Grundbuchamt, aber auch bei der zuständigen Baubehörde.

Erschließung bereits beendet?

Sind bereits viele Bedenken aus dem Weg geräumt, sollte man herausfinden, ob bzw. wie weit das Grundstück bereits erschlossen ist. Handelt es sich um ein voll erschlossenes Grundstück, sind diese Kosten im Grundstückspreis enthalten und werden nicht noch einmal anfallen. Ist es das nicht, sollte in Erfahrung gebracht werden, mit welchen Kosten man diesbezüglich später noch zu rechnen hat. Eine entsprechende Anliegerbescheinigung kann beim Erschließungsträger angefordert werden.

Kommt es letztlich zum Kauf des Grundstückes, so ist dies durch einen Notar zu beglaubigen. Er ist auch derjenige, der den entsprechenden Eintrag beim Grundbuchamt für den Klienten ändern lässt.

Von admin